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ökumenischer jugendrat

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Statuten für den Verein

ÖKUMENISCHER JUGENDRAT IN ÖSTERREICH

Geschäftsjahr

§20

Das Geschäftsjahr des ÖJRiÖ ist mit dem Kalenderjahr identisch.

Beschlussfassung und Änderung der Statuten und der Geschäftsordnung

§21

  1. Über die Statutenänderung entscheidet die Vollversammlung mit mindestens Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
  2. Über die Geschäftsordnung und ihre Änderung entscheidet die Vollversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Auflösung

§22

Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen Vollversammlung beschlossen werden. Der Beschluss muss von drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten gefasst werden. Im Falle der Auflösung hat die Vollversammlung eine/n Liquidator/in zu bestimmen. Sollte ein Vermögen übrigbleiben, fällt es dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich zu, der es für ökumenische Jugendveranstaltungen aufzuwenden hat.

§§1-5   §§6-10   §§11-19   §§20-22

28.2.2008nach oben